Ist die Geräte-Ratenzahlung übertragbar?
Nein. Die Geräte-Ratenzahlung ist mit dem dazugehörigen Abovertrag verbunden. Falls ein Inhaberwechsel für dieses Abo stattfindet, hat dies die Kündigung der Geräte-Ratenzahlung zur Folge. Damit werden alle noch offenen Raten in einer Summe mit der Abschlussrechnung fällig.